Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen, Flächenüberprüfungen, ...
Flächen, die in der Grundstücksdatenbank nicht mit " * " gekennzeichnet sind, sind nicht aus Koordinaten berechnet sondern nur grafisch bestimmt und können daher beachtliche Flächenfehler aufweisen. Wir empfehlen ihnen daher vor einem Grundstückskauf oder -verkauf die Fläche von uns überprüfen zu lassen.
Sollten Grenzpunke verloren gegangen, der Grenzverlauf unklar oder strittig sein oder die Darstellung in der Digitalen Katastralmappe (DKM) von dem in der Natur ersichtlichen Grenzverlauf abweichen, was oft anhand von Luftbildern im Zuge von Flächenüberprüfungen durch die AMA festgestellt wird, können wir Ihnen in den meisten Fällen helfen. Sofern brauchbare Pläne von früheren Vermessungen vorhanden sind, können wir die Grenzpunkte anhand dieser Pläne wiederherstellen. Sind keine brauchbaren Unterlagen vorhanden, werden wir versuchen, im Einklang mit den Nachbarn anhand des letzten ruhigen Besitzstandes einen Grenzverlauf festzulegen. In weiterer Folge werden die Grenzpunkte gekennzeichnet, eingemessen und ein Mappenberichtigungsplan an das zuständige Vermessungsamt weitergeleitet. Der richtige Grenzverlauf wird dann in die DKM übernommen. Sollte wieder einmal ein Grenzpunkt verloren gehen, können wir dann diesen Punkt auf wenige Zentimeter genau wiederherstellen.
Ist ein Grundstück zur Gänze neu vermessen und stimmen alle Anrainer zu, kann dieses Grundstück in den Grenzkataster umgewandelt werden. Dies ist die beste Art der Grenzsicherung, denn hier zählen nur mehr die genauen Koordinaten der Grenzpunkte und eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist ausgeschlossen.
Ferner empfehlen wir ihnen dringend vor Bauvorhaben insbesondere vor der Errichtung von Einfriedungen ihre Grundstücksgrenzen überprüfen zu lassen, denn oft gehen Grenzpunkte durch den Straßen- oder Leitungsbau verloren oder stehen nicht mehr an der richtigen Stelle. Auch Zäune stehen nicht immer an der Grundstücksgrenze. Dies erspart Ihnen viele Kosten und Ärger, denn wenn Sie Einfriedungen auf fremdem Grund errichtet oder den Bauwich nicht eingehalten haben, müssen Sie schlimmstenfalls mit einem Abbruchbescheid rechnen oder Grundstücksteile zukaufen. Dies alles ist wesentlich teurer als das Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten.